16.02.2016

EHAFO Trust und Regierung Namibias vor Gericht

EHAFO Trust und Regierung Namibias im Streit um dieses Grundstück bei Windhoek vor Gericht.

EHAFO Trust und Regierung Namibias im Streit um dieses Grundstück bei Windhoek vor Gericht.

Der EHAFO Trust und die Regierung Namibias streiten weiter um Nutzungsrecht eines Grundstück außerhalb von Windhoek. Das Obergericht wird am 08.03.2016 entscheiden, wer Nutzungsrecht hat, auf dem die ehemalige Behindertenwerkstatt des EHAFO Trust lag und auf das sowohl deren Treuhänder als auch die Regierung Anspruch erheben.

Nach Angaben der von Seiten der Regierung beklagten und von Rechtsanwalt Andreas Vaatz vertretenen Treuhänder, Andrew Matjila, Rolene Boer, Dora Lebereki-Thlabanella und Paul Helmut hätten sie im Namen der Stiftung das Grundstück bereits an eine dritte Partei veräußert und könnten den Verkauf nicht rückgängig machen. Außerdem beharren sie darauf, dass die Stiftung rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks gewesen und demnach auf befugt sei, dieses ohne Rücksprache mit der Regierung zu verkaufen. Des Weiteren führen sie an, dass die Regierung bereits im Juni vergangenen Jahres auf den Verkauf des Grundstücks hingewiesen und wenig später gebeten worden sei, sämtliche dort stattfindenden Ausbildungsmaßnahmen zu beenden und das Areal zu räumen. Weil die Regierung darauf nicht geantwortet habe, sei das Eingangstor zu dem Gelände verschlossen worden. Entgegen der Darstellung der Kläger sei dies nicht geschehen, um sie am Zutritt zu hindern oder Studenten, die in der ehemaligen Behindertenwerkstatt ausgebildet würden, auszusperren. Vielmehr seien jene zum Zeitpunkt der Maßnahme bereits im Studienurlaub uns somit abwesend gewesen und das das Tor nur deshalb verschlossen worden, um das Gelände während der Weihnachtsferien zu sichern. Die von Anwalt Thabang Phatela vertretenen Kläger halten dem entgegen, dass EHAFO und dessen Angestellte im März 2007 von der Regierung übernommen worden und jene somit auch Eigentümer des Grundstück und sämtlicher darauf befindlicher Vermögenswerte geworden sei. Demnach hätten die Treuhänder der aufgelösten Stiftung illegal gehandelt, als sie am 5. Dezember nicht nur das Eingangstor zu dem Gelände verriegelt, sondern auch einen dort postierten Wachmann der Regierung vertrieben und damit „das Gesetz in eigene Hände genommen“ hätten. Abgesehen davon hätten sie dadurch nicht nur die 66 Angestellten, sondern auch die rund 60 Behinderten, die in dem EHAFO-Zentrum eine Berufsausbildung absolvierten, ausgesperrt und damit in Mitleidenschaft gezogen. Das sei vor allem für die körperlich oder geistig eingeschränkten Studenten schlimm, weil es keine andere Einrichtung gäbe, bei der sie handwerkliche Fertigkeiten erlernen könnten. Abgesehen davon hätten die Betroffenen keinen Zugang zu ihren Privatsachen, die sie zum Teil im EHAFO-Zentrum deponiert hätten und stehe zu befürchten, dass Geräte, die z.B. für Holz- und Metallarbeiten genutzt, oder in der Verwaltung und Küche benötigt würden, „abhanden kommen, oder beschädigt werden“. Unabhängig von dem dadurch drohenden Schaden verursache die Absperrung große Unannehmlichkeiten, weil weder Aufnahmebewerbungen für das kommende Jahr ausgewertet, noch Vorbereitungen für den Unterricht getroffen werden könnten.

Marc Springer

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: EHAFO Trust und Regierung Namibias vor Gericht.

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