10.03.2017

Stadtrat von Rehoboth erwirkt Verfügung gegen illegale Landnahme durch Baster-Gemeinschaft

Stadtrat von Rehoboth erwirkt Verfügung gegen illegale Landnahme durch Baster-Gemeinschaft. Rechtsanwalt Louis Botes (links) berät sich mit einigen der von ihm vertretenen Baster, darunter Kaptein JohnMcNab (rechts unten). Foto: Marc Springer

Stadtrat von Rehoboth erwirkt Verfügung gegen illegale Landnahme durch Baster-Gemeinschaft. Rechtsanwalt Louis Botes (links) berät sich mit einigen der von ihm vertretenen Baster, darunter Kaptein JohnMcNab (rechts unten). Foto: Marc Springer

Das Obergericht Namibias hat auf Antrag des Stadtrats von Rehoboth eine Verfügung gegen illegale Landnahme erlassen, nach der der Baster-Gemeinschaft bzw. deren Kaptein John McNab untersagt wird, Grundstücke in Rehoboth an ihre Mitglieder zu verteilen. Das Interdikt orientiert sich an einem früheren Urteil, durch das die historische Teilautonomie des Gebietes von Rehoboth und der Rehobother Baster aufgehoben wurde.

Zur Begründung seiner gestern ergangenen Verfügung zitiert Richter Collins Parker ausführlich aus einem Urteil des Obersten Gerichts vom 22. Oktober 1993. Damals waren die Richter Strydom, Hannah und Teek zu dem Ergebnis gekommen, das vorher teilweise autonom verwaltete Rehoboth-Gebiet sei mit der Unabhängigkeit am 21. März 1990 integraler Bestandteil des namibischen Territoriums geworden, wodurch die Baster jeglichen Anspruch auf Grund und Boden in ihrer zuvor teilselbstständigen Enklave verloren hätten. Die Baster, deren Vorfahren sich im Jahre 1871 in Rehoboth niedergelassen und dort seitdem nach eigenen Gebräuchen weitgehend autark gelebt haben, wollten durch ihre in höchster Instanz verworfene Klage verhindern, dass Vermögenswerte und Land in dem von ihnen bewohntem Gebiet nach Überwindung der südafrikanischen Fremdherrschaft in den Staatsbesitz eines unabhängigen Namibias übergehen. Parker zufolge sei die teilweise Selbstbestimmung der Baster durch die neue Verfassung Namibias beendet worden, die das Land zum Einheitsstaat und Rehoboth zu einem Teil dessen Territoriums erklärt habe. Seither sei das von den Baster beanspruchte Land durch die Proklamation von Rehoboth ein Teil des Stadtgebietes geworden für das nun exklusiv die Lokalverwaltung der Ortschaft zuständig sei. Damit sei es auch deren alleiniges Privileg, über die Vergabe von Grundstücken zu entscheiden und könnten die Baster ihr dieses Recht nicht mit Verweis auf ein historisches Hoheitsgebiet streitig machen. Schließlich sei die Ausdehnung des Stadtgebiets von Rehoboth im Amtsblatt klar definiert und schließe auch den sogenannten Block G ein, den die Baster zu Unrecht als ihr angestammtes Territorium betrachten würden. Die Verfügung geht auf eine Klage des Rehobother Stadtrates zurück, die von einer als illegal beschriebenen Landnahme im Januar 2014 ausgelöst wurde, als Vertreter der Beklagten begannen, Grundstücke auf städtischem Boden zu markieren und an Mitgliedern der Bastergemeinschaft zu „verteilen“. Die Stadtverwaltung hatte die von ihr als Landbesetzer bezeichneten Baster am 12. Januar 2014 schriftlich instruiert, ihre damals bereits auf städtischem Boden illegal errichteten Behausungen zu demontieren. Ferner hatte sie den Betroffenen angeboten, sich provisorisch auf einem bereits erschlossenen Grundstück der Stadt niederzulassen, was diese jedoch abgelehnt haben. Der Stadtrat hatte eindringlich vor möglicher „Anarchie“ gewarnt, wenn den als „Invasoren“ beschriebenen Landbesetzern nicht Einhalt geboten werde. Schließlich könne ihr Vorbild mögliche Nachahmer ermutigen, ebenfalls illegale Landnahme zu betreiben, was ein nicht mehr beherrschbares Chaos auslösen könnte.

Marc Springer

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Stadtrat von Rehoboth erwirkt Verfügung gegen illegale Landnahme durch Baster-Gemeinschaft.

Empfehlungen

Krieg und Frieden im Basterland

Krieg und Frieden im Basterland

'Krieg und Frieden im Basterland' ist ein Standardwerk über die Geschichte der Rehobother Baster in Südwestafrika und Namibia.

Basterland

Basterland

Basterland ist ein einzigartiger Fotoband über die Bevökerungsgruppe der Baster in Zentralnamibia.

Landnahme-Landbesitz-Landverlust. Baster-Territorien in Südafrika und Namibia: 1865-2015

Landnahme-Landbesitz-Landverlust. Baster-Territorien in Südafrika und Namibia: 1865-2015

Die Geschichte der Baster-Territorien in Südafrika und Namibia von 1865 bis 2015 und den Aspekten der Landnahme, des Landbesitzes und Landverlustes.

Von Jagenden und Gejagten

Von Jagenden und Gejagten

Von Jagenden und Gejagten: Die Jagd als humanimalische Praxis in Deutschland.