27.11.2018

Namibia: Hai//om-Klage wegen Vertreibung aus Etoscha-Nationalpark vor Zulassung?

Namibias Obergericht entscheidet im November 2018 über eine Zulassung einer Sammelklage der Hai//om, die für ihre Vertreibung aus dem heutigen Etoscha-Nationalpark  vor 70 Jahren eine erhebliche finanzielle Wiedergutmachung fordert.

Namibias Obergericht entscheidet im November 2018 über eine Zulassung einer Sammelklage der Hai//om, die für ihre Vertreibung aus dem heutigen Etoscha-Nationalpark vor 70 Jahren eine erhebliche finanzielle Wiedergutmachung fordert.

In dem ersten Fall seiner Art befasst sich Namibias Obergericht seit dem 26.11.2018 mit der Frage, ob es eine Zulassung einer Sammelklage der Hai//om-Gemeinde zustimmen soll, die für ihre Vertreibung aus dem heutigen Etoscha-Nationalpark in den 1950er Jahren eine aus sechs Einzelforderungen bestehende, erhebliche finanzielle Wiedergutmachung fordert.

Bevor sich das Gericht mit den Inhalten der über 1300 Seiten umfassenden und aus diversen eidesstattlichen Erklärungen bestehenden Klageschrift befasst, müssen die Antragsteller jedoch nachweisen, dass ihr Gesuch eine Erfolgschance hat und ihr Anliegen deshalb behandelt werden sollte. Diesen Nachweis versuchte Advokat Andrew Corbett gestern zu erbringen, der als einer von vier Anwälten die Hai//om vertritt. Dabei erinnerte der einleitend an die historische Tatsache, dass die zur größten San-Gruppierung gehörenden und heute etwa 6500 Mitglieder zählenden Hai//om nach der Gründung des Etoscha-Parks im Jahre 1907 von der deutschen Kolonialmacht zunächst in ihren Lebensgewohnheiten eingeschränkt und 1954 vom südafrikanischen Regime aus ihrem rund 700000 Hektar umfassenden Lebensraum innerhalb des etwa 23.150 Quadratkilometer großen Naturreservats verbannt wurden. Damit hätten sie den Zugang zu ihrem angestammten Land verloren und würden seither als marginalisierte Minderheit in ärmlichen Verhältnissen am Rande der Gesellschaft leben. Zwar habe die Regierung einige Anstrengungen unternommen, die Lebensumstände der Hai//om zu verbessern, diese Bemühungen hätten jedoch bisher kaum Früchte getragen. Corbett zufolge beharre die Regierung auf dem Standpunkt, dass sie keine Ansprüche auf Rückerstattung von Ahnenland zulassen werde, weil dies zu sozialen Unruhen führen und die Politik der nationalen Versöhnung beeinträchtigen könne. Demnach müssten die Hai//om dokumentieren, dass ihre aus der Vertreibung der eigenen Vorfahren abgeleiteten Ansprüche seither nicht erloschen seien und in Form einer Sammelklage eingefordert werden könnten. Ferner hob er hervor, dass die als eine von 14 Antragsgegnern geführte Regierung in ihrer Klageerwiderung bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht habe. So habe sie bestätigt, dass die Hai//om durch ihre Enteignung jeglichen Zugang zu dem Land verloren hätten, auf dem sie zuvor als Jäger und Sammler gelebt und ihre Traditionen gepflegt hätten. Ferner habe sie eingeräumt, dass die Hai//om durch ihre Vertreibung entwurzelt und in kleinere Gruppen „versprengt“ worden seien und noch heute diskriminiert würden. Sollten die drei Richter Hosea Angula, Nate Ndauendapo und Thomas Masuku die Klage zulassen, müsste sich das Gericht mit den konkreten Ansprüchen der Hai//om befassen. Dazu gehört die Forderung, dass ihr Eigentumsrecht über das Territorium des derzeitigen Etoscha-Parks inklusive Mangetti-West anerkannt bzw. ihnen dort ein Nutzungs- und Bleiberecht gewährt wird. Alternativ verlangen sie eine Entschädigung für den Verlust dieser historisch von ihnen bewohnten Landstriche oder die Zuerkennung gleichwertiger Ländereien in einem anderen Teil Namibias. Des Weiteren wollen sie erwirken, dass sie von der Regierung an Entscheidungen über die weitere Nutzung von Etoscha ebenso beteiligt werden, wie an Einnahmen, die dort durch den Tourismus erzielt werden. Alternativ verlangen sie eine Vorzugsbehandlung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im Etoscha-Park und ungehinderten Zugang zu den Teilen des jetzigen Naturschutzgebiets, die sie vor ihrer Zwangsräumung bewohnt haben. Eine Haftung der Regierung leiten sie daraus ab, dass diese keine Maßnahmen ergriffen habe, ihnen Zugang zu den Gebieten zu ermöglichen, denen sie beraubt worden seien. Ferner habe sie nichts unternommen, die Ausgrenzung der Hai//om zu beenden oder ihnen Land als Ersatz für den Grund und Boden bereitzustellen, der ihnen genommen worden sei. Den Wert dieses Grund und Bodens innerhalb des Etoscha-Parks beziffern sie mit 3,8 Milliarden Namibia-Dollar und den des historisch von Hai//om bewohnten Territoriums um Mangetti mit etwa 95 Millionen Namibia-Dollar.

Marc Springer

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Namibia: Hai//om-Klage wegen Vertreibung aus Etoscha-Nationalpark vor Zulassung?

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