30.09.2016

EPA-Handelsabkommen zwischen Namibia und Europäischer Union (EU) in Kraft

EPA-Handelsabkommen zwischen Namibia und Europäischer Union (EU) in Kraft. Ndiitah Ngipondoka-Robiati, Geschäftsführerin des Namibischen Handelsforums (NTF). Foto: Stefan Fischer

EPA-Handelsabkommen zwischen Namibia und Europäischer Union (EU) in Kraft. Ndiitah Ngipondoka-Robiati, Geschäftsführerin des Namibischen Handelsforums (NTF). Foto: Stefan Fischer

Nach jahrelangem Tauziehen tritt das EPA-Handelsabkommen zwischen Namibia und der Europäischen Union (EU) am 1. Oktober in Kraft. Damit fallen nun auch die Zölle für Güter, die aus dem EU-Raum importiert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, um den namibischen Markt zu schützen.

Seit Namibia im Dezember 2007 ein Interims-EPA (IEPA) initialisiert hat, konnte das Land bereits alle Waren zoll- und mengenfrei in die EU exportieren. Das ist ab Samstag auch umgekehrt möglich, denn dass vollständige EPA-Abkommen tritt planmäßig in Kraft. Angst vor einer Überschwemmung des Marktes mit billigen Produkten aus Europa herrscht hierzulande nicht. Denn ausgewählte Waren sind von der Zollfreiheit ausgeschlossen, um namibische Branchen zu schützen. Wie Ndiitah Ngipondoka-Robiati, Geschäftsführerin des Namibischen Handelsforums (NTF), erklärte, sei dies der Grund für die langen und teils schwierigen Verhandlungen gewesen. Namibia habe beispielsweise darauf bestanden, dass es junge Industrien schützt, dass es Mengenlimits für einige Produkte gibt und dass es trotzdem eine Ausfuhrsteuer auf unbearbeitete Rohstoffe erheben darf. Eine Konsequenz des Abkommens sei der „potenzielle Einnahmeausfall“ aus der Zollunion SACU, sagte Ngipondoka-Robiati. Allerdings: Weil schon vor dem EPA-Vertrag rund 55% der namibischen Produktzölle auf null gesetzt worden seien, „sollten die Folgen nicht so groß sein“, meinte sie. Auch der Ökonom Klaus Schade befürchtet zunächst keine negativen Änderungen. „Ich erwarte keine Bedrohung für unseren Markt. Unsere Industrie muss sich natürlich anpassen, aber das sollte möglich sein“, sagte er auf AZ-Nachfrage. Es sei nun vielmehr die Frage, ob „ein Import für Namibia sinnvoll ist bzw. ob die Mengen ausreichend sind“, führte er aus. Sind die Zollbeamten auf die Neuerung vorbereitet? Ja, meint die NTF- Geschäftsführerin. Sie seien „integraler Teil des Verhandlungsteams“ gewesen und „sie handhaben die Vereinbarung“, erkärte sie auf AZ-Nachfrage.

Zahlen & Fakten zum EPA-Handelsabkommen zwischen Namibia und Europäischer Union (EU):

Das Handelsvolumen: Der Gesamtwert der importierten bzw. exportierten Waren in beide Richtungen ist von 1,13 Milliarden Euro (2005) auf 1,62 Milliarden Euro (2010) gestiegen und dann wieder auf 1,43 Milliarden Euro (2015) gesunken. Im vergangenen Jahr betrug der Exportanteil Namibias (in die EU) an dem genannten Betrag 71,8 Prozent. Am gesamten EU-Handel haben die aus Namibia importierten Waren einen Anteil von 0,1 Prozent (2015).

Beliebte Güter: Im Jahr 2015 hat Namibia vor allem gefertigte Produkte (Gesamtwert: 431 Mio. Euro) sowie Lebensmittel (darunter Fleisch und Fisch) und Lebendtiere (381 Mio. Euro) in die EU exportiert. Aus dem EU-Raum kamen indes hauptsächlich Maschinen und Transportausrüstung (164 Mio. Euro), Rohmaterialien (86 Mio. Euro) sowie und diverse gefertigte Produkte (29 Mio. Euro).

Die Ausnahmen: In einem Anhang zum Handelsvertrag sind 60 Produkte aufgeführt, die beim Import aus der EU von der Zollfreiheit ausgeschlossen sind, unter anderem: Milch & Sahne, gefrorenes Geflügel, gefrorene Tierkörper, gefrorenes und knochenfreies Fleisch, Naturhonig, hülsentragendes Gemüse, Gemüsemischungen, Gurken, Mehl, Margarine, Kakaopulver, Schokolade, Teigwaren, Oliven, Spargel, Marmeladen, Bier, Seife, Kerzen, Toilettenpapier, Schirme (inkl. Sonnenschirme) und Reißverschlüsse. (Quelle: EU und NTF)

Stefan Fischer
Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: EPA-Handelsabkommen zwischen Namibia und Europäischer Union (EU) in Kraft.

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