21.02.2014

Deutsch-Namibische Gesellschaft (DNG) kümmert Rechtsbruch um Reiterdenkmal nicht

Deutsch-Namibische Gesellschaft (DNG) kümmert Rechtsbruch um Reiterdenkmal nicht

Deutsch-Namibische Gesellschaft (DNG) kümmert Rechtsbruch um Reiterdenkmal nicht.

In seiner Stellungnahme weist Herr Klaus Hess in seiner Eigenschaft als Präsident der Deutsch-Namibischen Gesellschaft (DNG) völlig zu Recht darauf hin, dass der „Reiterdenkmal-Ärger“ in erster Linie eine innere Angelegenheit Namibias sei.

Deshalb gibt es auch keinen Grund, warum die deutsche Regierung bzw. das Auswärtige Amt in Berlin oder die Deutsche Botschaft in Windhoek sich dazu äußern sollten, wie das in manchen Leserbriefen in dieser Zeitung erwartet und sogar gefordert wurde. Richtig ist auch, dass bei der Tagung des Deutschen Kulturrates im Oktober vergangenen Jahres die geplante Versetzung des Reiterdenkmals in die Alte Feste zur Sprache kam. Tatsächlich waren die Reaktionen des Deutschen Kulturrats darauf damals sehr verhalten, wenn nicht sogar zurückhaltend, aber so ganz ohne Protest oder Aufregungen, wie Herr Hess schreibt, ist das zumindest in der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis genommen worden. Schließlich stimme ich auch mit Herrn Hess darin überein, dass es nicht sinnvoll ist, jetzt alle Unterstützung des Landes einzustellen oder sich gar völlig zurückzuziehen, denn das würde in der Tat die Falschen treffen. Diese Argumentation gab es ja schon zu Zeiten der Apartheid, als man karitative Organisationen zu drängen versuchte, ihre Hilfsmaßnahmen auszusetzen, diese jedoch im Umkehrschluss darauf verwiesen, ein solcher Schritt würde die Menschen des Landes und damit genau die Falschen treffen. Die Begründung, die damals logisch war, ist deshalb heute ebenso schlüssig. Eine ganz andere Frage in diesem Zusammenhang ist die, ob man im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe durch NGOs künftig nicht andere Prioritäten setzen sollte, worüber man durchaus diskutieren kann. Trotzdem geht die Stellungnahme von Herrn Hess im Kern völlig an der Sache vorbei. Wenn es da heißt, dass „der tatsächliche Vorgang der Umsetzung… eventuell nicht in vollem Einklang mit Bestimmungen über Nationale Denkmäler gestanden“ habe, „wie von einigen Seiten ausgesagt“, dann ist das eine Verharmlosung dessen, was sich am Abend des ersten Weihnachtstages in Windhoek abspielte und geradezu eine Verhöhnung der Angelegenheit. Der tatsächliche Vorgang war nämlich nicht nur eine „Umsetzung“, sondern ein gewaltsamer Abriss, außerdem verstößt er nicht nur „eventuell“, sondern vollständig und umfassend gegen den Schutz Nationaler Denkmäler, und schließlich wurde das nicht nur „von einigen Seiten ausgesagt“, sondern ist eine unumstößliche Tatsache, die zwar auch juristisch geklärt werden muss, ebenso aber moralisch aufzuarbeiten ist – und zwar von der namibischen Regierung, die diesen verbrecherischen Akt in einer Nacht- und Nebelaktion mit Hilfe nordkoreanischer Sklavenarbeiter in Szene setzte. Wenn schon von amtlicher deutscher Seite kein Kommentar zu den Vorgängen zu erwarten ist, womit man völlig korrekt handelt, so steht doch die Reaktion seitens der Deutsch-Namibischen Gesellschaft auf einem ganz anderen Blatt. Immerhin handelt es sich hier um die offizielle bilaterale Gesellschaft, die sich das Wohl des Landes Namibia und seiner Menschen auf die Fahnen geschrieben hat. Das bedeutet aber nun nicht, dass man blindlings alles sanktionieren muss, was die Regierung in Windhoek tut, sondern eine solche Freundschaft impliziert zugleich, dass man auch mal offen miteinander umgeht und nötigenfalls Kritik an Maßnahmen äußert, die einen Teil der Bevölkerung des Landes erheblich vor den Kopf stoßen (in diesem Fall die deutschstämmige Minderheit Namibias, für die das Reiterdenkmal eine gewisse Symbolik bedeutet). Indem Herr Hess dies aber nicht einmal verurteilt, sondern mehr oder weniger tatenlos darüber hinweggeht und fast noch entschuldigend zu erklären versucht, dass ihn und die Gesellschaft das alles nichts angehe, macht er sich völlig unnötig zum Steigbügelhalter der namibischen Regierung, ja fast schon zum Propagandainstrument der SWAPO. Von einer Deutsch-Namibischen Gesellschaft darf man allerdings erwarten, dass sie sich zum Wohle beider Seiten gleichermaßen einsetzt, und genau dies hat hier gegenüber einem Teil der Namibier, nämlich der deutschstämmigen Bevölkerung des Landes, zu wünschen übrig gelassen. Übrigens sei in dem Zusammenhang daran erinnert, dass auch Vertreter der Herero und der Nama sich gegen die Entfernung des Reiterdenkmals ausgesprochen haben.

Wolfgang Reith, Neuss und ­Kapstadt

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Deutsch-Namibische Gesellschaft (DNG) kümmert Rechtsbruch um Reiterdenkmal nicht.

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