05.05.2015

Neue Einreisebestimmungen für Südafrika

Neue Einreisebestimmungen für Südafrika. Grafik: ASATA

Neue Einreisebestimmungen für Südafrika. Grafik: ASATA

Nach den neue Einreisebestimmungen benötigen Minderjährige zusätzliche Dokumente für die Einreise nach Südafrika.

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, tritt ab dem 01.06.2015 die neue Regelung für die Einreise mit Kindern nach Südafrika in Kraft. Die Minderjährigen benötigen demnach zusätzlich zum Kinderreisepass auch eine vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde, die bei der Ein- und Ausreise vorgelegt werden muss. Das Dokument muss in Englisch sein und beide Eltern müssen darin genannt werden. Im Falle eine Person unter 18 Jahren nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Eltern nach Südafrika einreist, muss nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil sein Einverständnis zu dieser Reise gegeben hat. Das erfolgt durch eine eidesstattlichen Versicherung, einer Passkopie sowie den Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils. Dies gilt auch für Personen, die mit Minderjährigen reisen, die nicht ihre eigenen Kinder sind. Sie benötigen ebenfalls eidesstattliche Versicherungen, einer Passkopien sowie den Kontaktdaten beider sorgeberechtigten Eltern. Reist eine minderjährige Person ohne jegliche Begleitung, muss sie bei darüber hinaus der Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Kopie des Passes derjenigen Person vorlegen, zu welcher der/die Minderjährige in Südafrika reisen soll. Für all diese Fälle rät das Auswärtige Amt dringend, englischsprachige Erklärungen und Urkunden, bzw. beglaubigte Kopien vorzulegen. Die südafrikanische Botschaft rät außerdem eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen. Diese neue Regelung wird damit begründet, dass mit der Verschärfung der Einreisebedingungen Menschenhandel und Entführungen vorgebeugt werden soll. Für Erwachsene bleiben die Einbestimmungen unverändert. Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen kein Visum. Sie erhalten bei der Einreise ein Besuchervisum (visitor’s Visa), das normalerweise 90 Tage gültig ist. Dazu muss allerdings ein Reisepass vorgelegt werden, der mindestens 30 Tag über die Ausreise aus Südafrika hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten vor Sichtvermerke enthält. Es wird auch ein vorläufiger Reisepass anerkannt.

Internetseite des Südafrikanischen Innenministeriums:

  • www.dha.gov.za.
Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Neue Einreisebestimmungen für Südafrika.

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