02.07.2015

Namibias Beamte unter Druck

Namibias Beamte unter Druck. Foto: Tintenpalast, Windhoek.

Namibias Beamte unter Druck. Foto: Tintenpalast, Windhoek.

Namibias neue Regierung macht tatsächlich Druck und hat die Vorschriften für Beamte verschärft, die, neben ihrer offiziellen Tätigkeit, einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen. Außerdem wurde eine Frist gesetzt, binnen der Beamte ihre Vermögenswerte offenlegen müssen.

Wie Premierministerin Saara Kuugongelwa am Dienstag während einer Regierungserklärung im Parlament mitteilte, werde grundsätzlich erwartet, dass sich Beamte vollzeitig ihrer Arbeit im Staatsdienst widmen und keine Nebentätigkeiten ausüben würden. In Ausnahmefällen könne die Staatsdienstkommission (PSC) jedoch eine Sondergenehmigung für derlei Nebenbeschäftigungen erteilen, sofern diese nicht mit ihrem Hauptberuf in Zusammenhang stünden oder ihre Arbeit „behindern“ würden. Um zu gewährleisten, dass Staatsdiener nicht einen Teil ihrer Arbeitszeit für Nebentätigkeiten investieren oder in einen möglichen Interessenskonflikt geraten würden, seien neue Vorschriften zur Regulierung von Nebentätigkeiten erlassen worden. Als Kriterien sollten dabei unter anderem „Art und Ausmaß“ der Nebentätigkeit geprüft und geklärt werden, welchen Einfluss diese auf die Arbeit im Staatsdienst haben könnte. Außerdem solle von Fall zu Fall geklärt werden, ob Beamte, die nebenher andere bezahlte Tätigkeiten ausüben wollen, spezielle Fachkenntnisse besitzen, die sie für den Staatsdienst grundsätzlich unentbehrlich machen würden. Darüber hinaus müsse festgestellt werden, ob die Nebentätigkeit nur außerhalb von Bürostunden erfolgen und von solcher Art sein werde, dass sie „den Staatsdienst nicht in Verlegenheit bringt“. Kuugongelwa-Amadhila zufolge hätten Nebenbeschäftigungen seitens Staatsdiener derart zugenommen, dass ein Moratorium auf die dafür notwendigen Genehmigungen verhängt und eine Studie zur besseren Regulierung solcher Erwerbstätigkeiten durchgeführt worden sei. Diese Untersuchung habe unter anderem ergeben, dass Nebentätigkeiten besser kontrolliert, die dafür notwendige Erlaubnis auf 12 Monate befristet und danach eventuell verlängert werden müsse. Außerdem solle die für Nebentätigkeiten vorgeschriebene Erlaubnis der PSC regelmäßig überprüft und dabei untersucht werden, ob sie eine eventuell negative Auswirkung auf die hauptberufliche Arbeit des jeweiligen Staatsdieners habe. Sollte dabei ersichtlich werden, dass die Nebentätigkeit die Arbeit im Staatsdienst beeinträchtigt, könne die dafür erteilte Genehmigung wieder rückgängig gemacht werden. Dies könne auch dann der Fall sein, wenn sich zeigen sollte, dass Staatsdiener für ihre Nebenbeschäftigung Telefone, Schreibwaren, Computer, Fotokopierer oder Büros ihres Arbeitgebers im Staatsdienst nutzen oder durch die zusätzliche Erwerbstätigkeit in einen Interessenkonflikt geraten. Abgesehen von diesen Neuerungen kündigte die Premierministerin auch an, dass alle Beamten im Zuge einer Änderung an dem Staatsdienstgesetz ihre Vermögenswerte werden offenlegen müssen. Staatssekretäre hätten dies bis Ende Juni tun müssen, während alle Angestellten im Staatsdienst ihre Erklärungen bis Ende dieses Monats einreichen müssten. Die eingereichten Deklarationen würden von der PSC daraufhin überprüft, ob sich aus den geschäftlichen Privatinteressen oder möglichen Firmenbeteiligungen von Beamten ein Interessenkonflikt für ihre Arbeit im Staatsdienst ergeben könnte, der verhindert werden müssten.

Marc Springer

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Namibias Beamte unter Druck.

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