20.08.2018

Deutsche Hanfprodukte in Namibia rechtsunsicher

Die Anklage einer namibischen Importeurin und Händlerin legaler deutscher Hanfprodukte zeigt, daß die Einfuhr und der Handel mit solchen Nahrungsergänzungsmitteln in Namibia derzeit rechtsunsicher sind.

Die Anklage einer namibischen Importeurin und Händlerin legaler deutscher Hanfprodukte zeigt, daß die Einfuhr und der Handel mit solchen Nahrungsergänzungsmitteln in Namibia derzeit rechtsunsicher sind.

Das Beispiel einer namibischen Importeurin und Händlerin deutscher Hanfprodukte zeigt, daß die Einfuhr und der Handel mit solchen legalen Nahrungsergänzungsmitteln in Namibia rechtsunsicher sind.

Die Importeurin mit einer Anklage wegen Drogenhandels konfrontiert. Für die Existenzgründerin Bianka O. ist die am Donnerstag erhobene Anklage angesichts einer seit längerem andauernden „Schikane“ der Polizei zwar nicht überraschend, aber dennoch unverständlich. Schließlich habe sie dem Drogendezernat der Polizei bereits vor Gründung ihres Ladens Anfang vergangenen Jahres mitgeteilt, dass sie Nahrungsergänzungsmittel aus Deutschland importieren wolle, die neben dem medizinischen Wirkstoff Cannabidiol (CBD) auch winzige Spuren von Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, das wegen seiner berauschenden Wirkung unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Im Drogendezernat sei ihr dafür die „vorbehaltlose Freigabe“ erteilt und gleichzeitig geraten worden, beim Gesundheitsministerium eine Registrierung zu beantragen. Nachdem sie diese erlangt habe, habe sie „problemlos“ einige Lieferungen der Nahrungsergänzungsmittel importiert, zu denen Gesundheitstees, Cremes und Öle gehören, die chronische Schmerzen lindern würden und gesundheitsförderlich seien. Außerdem habe sie Mitte vergangenen Jahres einige Proben der Produkte bei der Drogenfahndung abgegeben um „zu demonstrieren, dass die darin enthaltene THC-Konzentration weit unter der Nachweisgrenze von 100mg/kg liegt und ich dementsprechend kein Rauschgift anbiete“. Dennoch habe die Polizei am 14. Dezember ein an sie adressiertes und von Deutschland verschicktes Packet beschlagnahmt, das zwei Kilogramm CBD-Hanf-Blütentee und vier Kilogramm Knabber-Hanf-Samenkörner enthalten habe. Nach mehrmaligen Nachfragen sei ihr im Mai schließlich mitgeteilt worden, dass die zuvor konfiszierten Produkte THC enthielten und sie deshalb mit einer Anklage rechnen müsse, weil sie durch den Besitz derselben gegen das Drogengesetz aus dem Jahre 1977 verstoßen würde. Daraufhin habe sie (O.) sich zunächst schriftlich und dann persönlich an Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa gewandt und ihr unter anderem erklärt, dass sich THC nicht komplett aus Cannabis-Erzeugnissen isolieren lasse, in der verschwindent geringen Dosierung jedoch vollkommen harmlos sei. Außerdem habe sie Imalwa berichtet, dass sie seit vielen Jahren unter Multiple Sklerose leide und sich ihr Zustand seit der Einnahme der von ihr angebotenen Mittel deutlich verbessert habe. Nachdem ihr Imalwa versichert habe, sie werde eventuell eingeleitete Ermittlungen einstellen lassen, habe sie (O.) den Verkauf der deutsche Hanfprodukte fortgesetzt, die wegen ihrer medizinischen Wirkung besonders begehrt und deshalb auch in Apotheken und anderen Geschäften in Namibia erhältlich seien. Am 24.07.2018 habe die Polizei eine weitere Lieferung geöffnet und neben 450 Gramm CBD-Hanftee mit einem THC-Gehalt von 0.05 Prozent auch sieben Kilogramm Früchte-Tee, Rooibusch-Tee, sowie schwarzen und grünen Tee beschlagnahmt, der im Handel frei verkäuflich zur Verfügung stehe. Als sie am vergangenen Donnerstag in Begleitung der Anwältin Marianne Petherbridge die Ware bei der Polizei habe abholen bzw. sich über deren Verbleib habe erkundigen wollen, sei sie über ihre Rechte als Angeklagte belehrt, nicht aber über den zuvor in ihren Produkten angeblich festgestellten THC-Gehalt informiert worden. Obwohl ihr deshalb nicht klar sei, ob und wann ein Verfahren gegen sie eingeleitet werden solle, will O. den Verkauf ihrer Nahrungsergänzungsmittel vorerst einstellen, um nicht eine mögliche Festnahme zu riskieren. Folglich droht ihr nun der berufliche Ruin und ihren Kunden der Verlust der von ihr angebotenen Mittel, die O. zufolge gegen eine Vielzahl an Beschwerden helfen und nur derart „homöopathisch geringe Mengen“ an THC enthalten würden, dass bei Konsumenten eine möglicher Rauschzustand „mit absoluter Gewissheit ausgeschlossen“ sei. Weil aber selbst geringste Mengen gegen das namibische Betäubungsmittelgesetz verstoßen, das anders als beispielsweise in Deutschland keine Toleranzgrenze für THC vorsieht, erwägt O. nun in einem Musterfall selbst zu klagen. Dadurch wolle sie eine Legalisierung von CBD-Hanfprodukten, wie den von ihr angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln, erwirken und Rechtssicherheit für sich und viele Leidensgenossen schaffen, die wie sie unter chronischen Schmerzen leiden, die sich durch Hanfprodukte deutlich mildern ließen.

Marc Springer

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung:  Deutsche Hanfprodukte in Namibia rechtsunsicher.

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