Deutsch-Neuguinea, von Albert Hahl

Deutsch-Neuguinea, von Albert Hahl. Schriftenreihe des Reichskolonialbundes. Verlag: Dietrich Reimer, Andrews & Steiner. 2., veränderte Auflage. Berlin, 1942

Deutsch-Neuguinea, von Albert Hahl. Schriftenreihe des Reichskolonialbundes. Verlag: Dietrich Reimer, Andrews & Steiner. 2., veränderte Auflage. Berlin, 1942

Dieses ist die zweite und veränderte Auflage des 1942 in der Schriftenreihe des Reichskolonialbundes erschienen Werkes von Dr. Albert Hahl, Deutsch-Neuguinea. Der folgende Textauszug beschreibt das Eingeborenen-Regiment während der deutschen Kolonialzeit.

Das Eingeborenen-Regiment in Deutsch-Neuguinea

In den 15 Jahren der deutschen Beherrschung der mikronesischen Inseln ergaben sich nach der Sammlung der Erfahrungen der ersten Jahre als Grundlage aller verwaltenden Tätigkeit folgende Richtlinien: Befriedung der Bevölkerung, soweit überhaupt Streitigkeiten vorhanden waren, mittelbare Führung der Eingeborenen-Verwaltung unter Ausnutzung und Ausbau der überlieferten Einrichtungen, Sicherung des Grund und Bodens für die Eingeborenen unter Fernhaltung fremder Einwanderung und Siedlung, Bekämpfung der vorhandenen am Lebensmark zehrenden heimischen oder eingeschleppten Krankheiten, Überlassung des Erziehungswerkes an die Missionen bei voller Wahrung der Freiheit jeden Bekenntnisses. Der amtliche „Jahresbericht für die deutschen Schutzgebiete 1912/13" umschreibt, nachdem die Ergebnisse der bisherigen Erfahrungen mit den Eingeborenen besprochen worden sind, die Ziele der Verwaltung des gesamten Schutzgebietes mit folgendem kurzen Satze: „Im alten Schutzgebiete Befriedung, im Inselgebiete soziale Umgestaltung der Stämme, allgemein reichste sanitäre Fürsorge und Heranschulung, um mit Sicherheit auch als Endziel eine angemessene kulturelle und wirtschaftliche Hebung zu erreichen." Die Marianen nahmen in der Handhabung dieser Richtlinien eine gewisse Sonderstellung ein. Bereits von den Spaniern war die unmittelbare Verwaltung auch der Eingeborenen-Angelegenheiten durchgeführt worden. Die Bewohner der Inseln, im ganzen etwa 2500 Chamorro und 1500 früher zugewanderte Karoliner, lebten überwiegend auf den Inseln Saipan und Rota, waren also leicht zu beobachten und zu beeinflussen. Von der überkommenen Stammesverfassung war jede Spur verschwunden. Die Beibehaltung des unmittelbaren Regimentes unter Einsetzung von Gemeindevorstehern war damit das gegebene. Die Insulaner waren auch kulturell und wirtschaftlich im Vergleiche mit der Bevölkerung der übrigen Inseln so weit vorangeschritten, daß sie für die Verbesserung ihrer Lebenshaltung durch die Hebung des geregelten Anbaues, die Einführung von Zuchtvieh, von Saatgut, durch die Anlage von Straßen usw. Verständnis besaßen und der unmittelbaren sachverständigen Führung des deutschen Bezirksamtes auch willig folgten. Ernsthafte Stammesstreitigkeiten und Fehden gab es zur Zeit des Überganges der Verwaltung aus der spanischen in die deutsche Hand nur im Truk-Atoll und auf der Insel Ponape. Deren Beilegung gelang in verhältnismäßig kurzer Zeit ohne Anwendung militärischer Machtmittel, so daß im gesamten Inselgebiete die friedliche Zusammenarbeit mit den Eingeborenen auf ihrer angestammten Verfassung sich aufbaute und die aus der eigenen Rechtsordnung hervorgehenden Stammeshäupter auch die Träger der Vollzugsgewalt für das Gouvernement waren. Besoldungen für diese öffentlichen Dienstleistungen wurden nicht gewährt. Eine Störung dieser Gemeinschaftsarbeit hat es nur einmal im Herbste 1910 auf Ponape gegeben. Sie hing zusammen mit der Anforderung öffentlicher Leistungen von dem Stammeshaupt der Insel Jokaj zur Errichtung eines Dammweges über das Riff, das das Eiland von der Hauptinsel trennte. Die Eingeborenenhäupter Ponapes nahmen die Dienstleistungen der Hintersassen als ein ihnen ausschließlich zustehendes Vorrecht in Anspruch. Der Bezirksamtmann wurde bei einem Besuche der Insel Jokaj ermordet, so daß es gegen die Aufrührer zum Kampfe kam, nach dessen Beendigung die aus dem Lehenswesen sich ergebenden Vorrechte der herrschenden Stände aufgehoben wurden, im übrigen aber die Stammesverfassung als Grundlage der Verwaltung aufrechterhalten blieb. Die Mandatsverwaltung ernennt Eingeborene als Dorfbeamte und ermächtigt sie, an der örtlichen Verwaltung teilzunehmen. Es werden Gemeindehäupter und Gemeindevorsteher unterschieden; letzteren können noch besondere Gehilfen beigegeben werden. [...]

Dies ist ein Auszug aus: Deutsch-Neuguinea, von Albert Hahl.

Titel: Deutsch-Neuguinea
Autor: Albert Hahl
Reihe: Schriftenreihe des Reichskolonialbundes
Verlag: Dietrich Reimer, Andrews & Steiner
Zweite veränderte Auflage. Berlin, 1942
Originalbroschur, 15 x 22 cm, 100 Seiten, 14 sw-14 Bilder auf 8 Tafeln, 1 Faltkarte

Hahl, Albert im Namibiana-Buchangebot

Deutsch-Neuguinea

Deutsch-Neuguinea

Aus der Schriftenreihe des Reichskolonialbundes: Deutsche Kolonialpolitik in Deutsch-Neuguinea.