Der Hauptmann Henning von Burgsdorff

Der Hauptmann Henning von Burgsdorff war Bezirkhauptmann von Gibeon in Deutsch-Südwestafrika.
von Burgsdorff-Garath, Alhard
05-0506
0-620-05863-3
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Buchtitel: Der Hauptmann Henning von Burgsdorff
Untertitel: Vom tapferen Leben und Sterben des Bezirkhauptmanns von Gibeon
Autor: Alhard von Burgsdorff-Garath
Verlag: John Meinert
Windhoek, Südwestafrika-Namibia 1982
ISBN 0620058633 / ISBN 0-620-05863-3
Originalbroschur, 15 x 21 cm, 127 Seiten, 1 Foto

Zustand:

Gut, kleinere Gebrauchsspuren.
Selten.

Über: Der Hauptmann Henning von Burgsdorff

Der Neffe von Karl Henning Konrad von Burgsdorff, Alhard von Burgsdorff-Garath, verfaßte dieses biografische Werk. Im Vorwort schreibt er (auszugsweise):

Für die Familienblätter des Geschlechtsverbandes der Herren von Burgsdorff habe ich 1941 begonnen, eine Zusammenfassung der Nachrichten über Henning von Burgsdorff zu schreiben. (...) Da Henning von Burgsdorffs Leistungen entgegen der landläufigen Auffassung, wie mir scheint, auf dem wirtschaftlichen Gebiete noch bedeutender sind als seine militärischen Erfolge in den verschiedenen Feldzügen, habe ich versucht, dieses Gebiet besonders eingehend zu behandeln.

Als Quellenmaterial standen mir zur Verfügung: Briefe Henning von Burgsdorffs und militärische Berichte von seiner Hand. Besonders wertvolle Nachrichten erhielt ich von der damals 80jährigen Lebensgefährtin Hennings, Frau Malta von Burgsdorff. Ein außerordentlich reichhaltiges Material bot das Deutsche Kolonialblatt mit seinen Beilagen. Eine weitere, wichtige Quelle bilden die Veröffentlichungen des früheren Gouverneurs von Deutsch-Südwest, Generalmajor Leutwein, dem als Henning von Burgsdorffs unmittelbaren Vorgesetzten ein besonderes Urteil zustand.

Das Auswärtige Amt als Betreuerin der Akten des ehemaligen Kolonial-Amtes, hat mir diese wichtigen Aufzeichnungen nicht zugänglich gemacht. Sie wurden auf einem Speicher der Wilhelmstraße verwahrt und werden heute wohl vernichtet sein. In der nachfolgenden Darstellung ist jede von mir aufgestellte Behauptung zu belegen. Ich kann also wohl mit gutem Gewissen sagen, daß es sich, selbst bei der Anlegung eines strengen Maßstabes, um eine rein historische Schilderung, frei von jeder Beigabe der Phantasie, handelt.