Ruanda im Lebensbild des Offiziers, Afrikaforschers und Kaiserlichen Gouverneurs Gustav Adolf Graf von Götzen 1866-1910

Aufschlußreicher Beitrag über Ruanda und zur Auseinandersetzung mit Europas kolonialer Vergangenheit
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29,00 € *

Autor: Reinhart Bindseil
Dietrich Reimer Verlag
Berlin 1992
Broschur, 17x24 cm, 261 Seiten, zahlreiche sw-Fotos und Karten, Deutsch; Französisch


Vorstellung des Verlages:

Ruanda gelangte ab 1885 in den deutschen Einflußbereich als unbekannter Nordwestteil des deutsch-ostafrikanischen Kolonialgebietes. Der wohlhabende preußische Leutnant Graf von Götzen faßte 1893 den Entschluß, aus eigenen Mitteln eine Forschungsexpedition nach diesem sagenumwobenen Lande zu unternehmen. Es gelang ihm, als erster Europäer Ruanda zu durchqueren und am 30. Mai 1894 von dessen König empfangen zu werden.

Graf Götzens spätere Berichterstattung ließ die deutsche Regierung zu der Auffassung kommen, daß Grenzziehungsplänen des belgischen Königs Leopold 11. und Herrn des benachbarten Kongo-Staates, die bisher hingenommen wurden und Ruandas Teilung bedeuteten, entgegenzutreten sei; 1898 kam es deswegen sogar zu militärischer Konfrontation. Graf Götzen, vom Glück für den Tüchtigen begünstigt, wurde 1901 zum Gouverneur von Deutsch-Ostafrika ernannt. Für Ruanda betrieb er die Schaffung einer indirekten Kolonialherrschaft.

Sein Wirken insgesamt galt in Berlin als so erfolgreich, daß er 1905 zum Leiter der deutschen Kolonialpolitik vorgesehen wurde. Da brach im Süden Deutsch-Ostafrikas der Maji-Maji-Aufstand aus und als er 1906 nach Deutschland zurückkehrte, wurde er nur noch preußischer Gesandter in Hamburg, wo er 1910, 44jährig, verstarb. Graf Götzens Werdegang, seine Erfolge, Fehlschläge und schließlich Zweifel an den sinnvollen Möglichkeiten von Kolonialpolitik überhaupt, lassen sein biographisches Porträt zu einem aufschlußreichen Beitrag über Ruanda und zur Auseinandersetzung mit Europas kolonialer Vergangenheit werden.


Aus "Zu Deutsch-Ostafrika, Ruanda und Graf Götzen sowie zu unserem heutigen historischen Aufklärungsinteresse":

Der Verlauf der Kongo-Konferenz muß die deutsche Regierung intern bestärkt haben, auf ihrer ab 1884 neu entstandenen Linie eigener kolonialer Erwerbungen fortzufahren, denn unmittelbar nach Abschluß, am 27. Februar 1885, erließ sie einen »Kaiserlichen Schutzbrief, zugunsten der im ostafrikanischen Hinterland kürzlich erfolgten, juristisch äußerst dubiosen Erwerbungen des alsbald sehr umstrittenen Dr. phil. Carl Peters. Die Verwaltung der Gebiete oblag ab April 1885 der von Peters mitgegründeten Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (DOAG). Durch politische Absprachen mit Großbritannien half das Deutsche Reich, daß die DOAG in den nächsten Jahren noch ausgedehnte weitere Gebiete im ostafrikanischen Hinterland hinzuerwerben konnte. Diese private Gesellschaft erwies sich jedoch für die anfallenden Aufgaben als viel zu schwach, unerfahren und unfähig.

Im August 1888 brach als Reaktion auf ihre Zoll- und Handelspraktiken ein Aufstand aus, der überwiegend von der arabischen Händlerschaft in Ostafrika getragen war, da diese den Verlust ihrer Geschäfte und ihres Einflusses befürchtete. Bismarck sah sich nun vor die Alternative gestellt, entweder die entstandenen deutschen Positionen in Ostafrika aufzugeben oder den ersten Kolonialkrieg zu führen.

Um keine Einbußen im internationalen Ansehen zu erleiden und um kolonialpolitischen Strömungen in Deutschland zu entsprechen, entschied sich der Reichskanzler für das militärische Eingreifen. Anfang 1889 wurde Hauptmann Hermann Wissmann (1853 - 1905), der sich vorher als Forschungsreisender in Afrika bereits einen Namen gemacht hatte, sowie deutsches Militär (90 Mann, davon 22 Offiziere) mit dem Ziel der Aufstellung einer Schutztruppe und der Niederwerfung des Aufstandes an die ostafrikanische Küste entsandt. Mit Hilfe der Parole, die Aktion diene der Bekämpfung des Sklavenhandels, gelang es Bismarck, vom Deutschen Reichstag die Bewilligung der zunächst notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 2 Mio. Mark zu erlangen. Am Schluß beliefen sich die Kosten für den militärischen Aufwand auf rund neun Millionen Mark, der Sultan von Sansibar erhielt weitere vier Millionen für den Verzicht auf seine Rechte an der ostafrikanischen Küste und der DOAG wurden 6,25 Millionen Mark als »Entschädigung« für die Übertragung ihrer Rechte auf das Deutsche Reich zuerkannt.

Am 01. Januar 1891 wurde dann formell das Schutzgebiet Deutsch-Ostafrika mit Gouverneur, Schutztruppe, staatlicher Verwaltung und Dar-es-Salaam als Hauptstadt gebildet. Bei laufenden Kosten von jährlich etwa 4-6 Millionen Mark zeichneten sich keinerlei Gewinne ab. Bismarck empfand die koloniale Bilanz am Ende seiner Kanzlerschaft als enttäuschend und als Bestätigung früherer Befürchtungen. Auf jegliche expansive Kolonialpolitik sollte fortan verzichtet werden, wovon noch Bismarcks Nachfolger, Leopold von Caprivi (1890-1894) zutiefst überzeugt war.

Deswegen wurde auch eine Diplomatie des Ausgleichs mit Großbritannien zielstrebig betrieben, selbst unter Verzicht auf einzelne im heutigen Kenia gelegene Gebiete, die damals als von deutschen Kaufleuten bereits »erworben« galten. Diese Entwicklung fand mit dem deutsch-britischen Helgoland-Sansibar-Vertrag vom 01. Juli 1890 ihren folgerichtigen Ausdruck. Durch ihn wurden die beiderseitigen Interessenssphären weitgehend abgesteckt, die Umrisse von Deutsch-Ostafrika waren nun deutlich erkennbar.

Das Gefühl der Enttäuschung über den Wert kolonialer Erwerbungen beherrschte nach 1889 nicht nur die deutsche Regierung, auch in deutschen Wirtschaftskreisen entstand wegen fehlender kurzfristiger Gewinnaussichten eine Kolonialmüdigkeit. Dementsprechend entwickelte sich weder eine Bereitschaft zu großen Investitionen in den neu erworbenen Schutzgebieten noch entstand eine zielstrebige konzeptionelle Kolonialpolitik. Dieser Zustand ließ zwar Raum für Einzelinitiativen, aber auch für Fehlentwicklungen. Er wurde als unbefriedigend empfunden. Erst nach weiteren leidvollen Erfahrungen, wie den tragischen Aufständen in Deutsch-Südwest- und -Ostafrika 1904-1906 und der nachfolgenden Ernennung von Bernhard Dernburg, einem Bankier und Außenseiter, als Kolonialstaatssekretär (1906-1910), erfolgte ein Suchen nach entwicklungspolitischen Konzeptionen und ein dynamisches Bemühen, sie zu realisieren. Diese spätere Entwicklungsphase wird auch rückblickend von der kritischen Forschung mit gewisser Anerkennung bedacht.

Der erwähnte Helgoland-Sansibar-Vertrag vom 01. Juli 1890 konnte zwischen Deutschland und Großbritannien die Interessenssphären nur insoweit genauer abstecken, wie die geographischen Kenntnisse überhaupt reichten. Letztere waren jedoch hinsichtlich der Nordwestecke des neuen deutschen Schutzgebietes praktisch nicht vorhanden. Dort lag das sagenumwobene Ruanda und der angebliche Berg Mfumbiro, der laut Vertrag zum britischen Einflußbereich gehören sollte. Irgendwo mußte dort auch der Kongo-Staat berührt werden und sich die Grenzfrage stellen. Insgesamt beschränkten sich die Kenntnisse noch 1890 auf ziemlich vage Informationen, die vornehmlich Henry Morton Stanley von afrikanischen Reisenden erhalten und 1878 veröffentlicht hatte. Demnach galt jegliches Eindringen nach Ruanda als ein gefährliches Unterfangen. [...]