23.03.2015

Swakopmunder Restaurant „The Wreck" bewirtet nur noch Gäste der „Beach Lodge“

Swakopmunder Restaurant „The Wreck" bewirtet nur noch Gäste der „Beach Lodge“

Swakopmunder Restaurant „The Wreck" bewirtet nur noch Gäste der „Beach Lodge“

Das renommierte Swakopmunder Restaurant „The Wreck“ im Stadtteil Vogelstrand darf nur noch Gäste aus der angegliederten „Beach Lodge“ bewirten und nicht mehr die allgemeine Öffentlichkeit empfangen. Das haben drei Richter des Obersten Gerichtshofs jetzt entschieden.

Ein gut zehn Jahre langer Disput zwischen den Betreibern der „Beach Lodge“ und dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks wurde am Mittwoch diese Woche im Obersten Gerichtshof beendet (AZ berichtete). Dabei sind die drei Richter Shivute, Chomba und Mtambanengwe nach Abschluss des Berufungsverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gästebetrieb zwar weitergeführt werden, aber das Restaurant nur die dort weilenden Gäste bedienen dürfe. Die Antragstellerin in diesem Fall ist die Inhaberin des noch in der Planung befindlichen The-Village-Hotels, Cornelia Lewies. Das Hotel soll auf dem noch offenen Grundstück direkt südlich der „Beach Lodge“ auf der anderen Straßenseite gebaut werden. In dem Antrag dazu gibt sie an, einen Teil des mehrere Hektar großen Grundstücks entwickeln und dabei geschätzte 58 Mio. N$ investieren zu wollen. Der Ursprung des Disputs liegt aber in einem Swakopmunder Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008, wonach dieser die Höhenbegrenzung des „Beach Lodge“-Gebäudes von acht auf zehn Meter genehmigt hatte. Im obersten Stock befindet sich das Restaurant „The Wreck“. Das Gebäude, das optisch einem Schiffswrack nachempfunden wurde, würde die Nordsicht des geplanten Boutique-Hotels sowie einiger Residenzen auf dem noch leeren Grundstück beeinträchtigen, argumentierte die Antragstellerin. Aus diesem Grund war Lewies vor das Obergericht gezogen, wo sie den Beschluss des Stadtrates annulliert haben wollte. Außerdem forderte sie, dass auf dem Grundstück der aktuellen Lodge kein Restaurant, Gästehaus oder Hotel betrieben werden dürfe, das mehr als neun Zimmer bietet. Vor dem Obergericht war der Antrag gescheitert, deshalb hatte die Klägerin vor dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt. Das Urteil ist am Mittwoch dieser Woche ergangen. Demnach ist die Revision im Zusammenhang mit dem Betreiben des Gästebetriebs erneut gescheitert. „Beach Lodge“ darf weiterhin eine unbegrenzte Anzahl Gäste unterbringen. Anders sieht es aber mit dem Restaurant aus: In ihrer Urteilsbegründung kommen die Richter zum Schluss, dass ein Restaurantbetrieb zwar auf dem Grundstück genehmigt werde, dies aber künftig keine Besucher bedienen dürfe, die nicht in der Beach-Lodge wohnen. Als Ausnahme gelte lediglich Restaurant-Besucher, die zwar nicht selbst in der Beach-Lodge wohnen aber von einem dort übernachtenden Gast in das Restaurant begleitet würden. „Ich habe das Urteil noch nicht bekommen, deshalb kann ich mich dazu nicht äußern“, sagte André van Rensburg, Inhaber des „Wreck Restaurant“, auf Nachfrage der AZ.

Erwin Leuschner

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Swakopmunder Restaurant „The Wreck" bewirtet nur noch Gäste der „Beach Lodge“.

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