30.09.2014

Südafrika-Reisende unter 18 Jahren benötigen ab 01.06.2015 Reisepaß und Geburtsurkunde

Südafrika-Reisende unter 18 Jahren benötigen ab 01.06.2015 Reisepaß und Geburtsurkunde.

Südafrika-Reisende unter 18 Jahren benötigen ab 01.06.2015 Reisepaß und Geburtsurkunde.

Für das Reisen von Kindern und Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren von und nach Südafrika, werden, ab dem 01.06.2015, Reisepaß und Geburtsurkunde benötigt.

Diese Neuregelung hat vor kurzem das südafrikanische Innenminsterium bekannt gegeben. Während bisher lediglich ein gültiger Reisepass notwendig war, müssen dann zusätzlich eine vollständige Geburtsurkunde sowie im Falle des Alleinreisens, eine schriftliche Genehmigung der Reise, die von beiden Eltern oder Erziehungsberichtigten unterzeichnet ist, vorgelegt werden. Zuerst hieß es, dass diese Forderung bereits ab dem 01.10.2014 in Kraft treten sollte. Allerdings hatte diese Regelung weltweit die vielen Auslandsvertretungen und Reisebüros noch nicht erreicht. Aus diesem Grund wurde nun ein Aufschub von einem Dreivierteljahr gewährt. Damit sind die Hauptreisezeiten (Dezember, Januar sowie April) vorläufig nicht betroffen. Den entsprechenden Institutionen bleibt genügend Zeit, ihre Kunden auf die neue Regelung vorzubereiten. Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite des Südafrikanischen Innenministeriums unter www.dha.gov.za.

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Südafrika-Reisende unter 18 Jahren benötigen ab 01.06.2015 Reisepaß und Geburtsurkunde.

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