22.06.2017

Namibia will Vertrauen in Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge wiederherstellen

Namibia will Vertrauen in Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge wiederherstellen. Patrick Swartz ist der Vorsitzende des neuen Zentralen Beschaffungsrates, des Central Procurement Board (CPB) Foto: Augetto Graig

Namibia will Vertrauen in Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge wiederherstellen. Patrick Swartz ist der Vorsitzende des neuen Zentralen Beschaffungsrates, des Central Procurement Board (CPB) Foto: Augetto Graig

Namibias bisherige Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge stehen im hohen Maße für Korruptionsanfälligkeit und Intransparenz. Das am 01.04.2017l in Kraft getretene Gesetz zur öffentlichen Beschaffung (Public Procurement Act) ist ein Versuch der Regierung, die Lücken und Schwächen des vorigen Regelwerks, dem Tender Board Act des Jahres 1996, zu beheben.

Vor zwei Monaten wurde die umstrittene Vergabekommission durch eine gesetzliche Änderung eines neuen Beschaffungssystems abgelöst, das mehr Transparenz, Unbefangenheit und Wettbewerb garantieren soll. Der Ansatz wird von der Zivilgesellschaft gelobt, doch es gibt auch Zweifel an der Umsetzung. „Es ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem alten System mit der Vergabekommission. Allerdings ist es noch zu früh, sich ein Urteil zur Umsetzung zu leisten“, erklärte der Analyst und Journalist Frederico Links im Rahmen seines Vortrags zu dem Gesetzesrahmen, zu dem das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) gestern in Windhoek eingeladen hatte.

Mehr Transparenz

„Zentrales Ziel ist es, das Vertrauen in die öffentliche Beschaffung bzw. Vergabe öffentlicher Aufträge wiederherzustellen“, sagte Patrick Swartz, ehemaliger Vizevorsitzende vom abgelösten Tender Board und heutiger Vorsitzender des Zentralen Beschaffungsrates (Central Procurement Board, CPB). „Zahlreiche eingeleitete Gerichtsverfahren haben die Mängel des alten Systems bestätigt“, so Swartz, der auf Anmerkungen sowie Kritik reagierte sowie Fragen zu dem neuen Regelwerk beantwortete, in dem „Transparenz als Schlüssel eines fairen Umgangs“ gelte. „Gewisse, sehr detailliert ausgeführte Vorgaben in dem neuen Gesetz sollen für Transparenz sorgen“, erklärte Links in seiner Präsentation und kam direkt zur ersten Kritik zur Sprache: „Es gibt allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise das Militär, was meist zum Problem wird, sobald mehr und mehr Ausnahmen getätigt werden.“ Dieser Kritik pflichteten auch anwesende Gäste bei, die u.a. bemängelten, dass zahlreiche Staatsorgane und -unternehmen bereits eine Befreiung von gewissen Auflagen des neuen Beschaffungsgesetztes beantragt hätten. Swartz bestätigte zwar, dass solche Anträge gestellt worden seien, rechtfertigte deren Berücksichtigung aber wie folgt: „Ausnahmen gibt es für Fälle, wo es um streng vertrauliche Angelegenheiten (Militär und Geheimdienst, Anm. d. R.) geht oder wo eine öffentliche Vergabe aufgrund wirtschaftlicher Faktoren unangebracht wäre.“

Kompetente Leute

Ferner beanstandete Links, dass bereits bei der Ernennung der Mitglieder diverser Gremien und Räte ein unzureichendes Maß an Transparenz an den Tag gelegt worden sei: „Die Öffentlichkeit wurde kaum in die Anstellung der Funktionäre einbezogen“, so der Analyst. Ein anderer Gast äußerte den Wunsch, dass hochqualifizierten Kandidaten der Vortritt gelassen werden sollte, die von der eigenen, professionellen Integrität gesteuert werden. „Die Anstellungen basieren auf Empfehlungen und Bewerbungen, die anhand fester Kriterien bewertet werden“, so Swartz. In der Tat werde nach äußerst kompetentem Personal gesucht. „Das Ziel ist es, öffentliche Beschaffung und Auftragsvergabe als professionellen Berufszweig zu etablieren“, erklärte der Ratsvorsitzende. „Doch wenn eine geeignete Person nicht zu finden ist, dann hat sie sich auch nicht beworben.“ Charity Mwiya, führende Vertreterin der Industrie- und Handelskammer (NCCI), beanstandete derweil die mangelnde Repräsentanz des Privatsektors. Zusätzlich äußerte Mwiya die Befürchtung einer Zentralisierung mit anschließenden Arbeitsrückständen. Swartz deutete dies als Irrtum und bezeichnete das neue Regelwerk als Versuch, Beschaffung und Auftragsvergabe „so weit es geht zu dezentralisieren“. „Jede öffentliche Instanz ist für die eigenen Anschaffungen selbst verantwortlich – der Zentrale Beschaffungsrat behandelt nur Aufträge ab einem gewissen Umfang bzw. Grenzwert“, so der CPB-Vorsitzende. „Erfolglose Bieter können eine Auftragsvergabe binnen sieben Tagen anfechten. Ist diese Frist verstrichen, können sie sich an den Überprüfungsausschuss wenden, und danach bleibt immer noch der juristische Weg per Gericht.“

Clemens von Alten

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Namibia will Vertrauen in Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge wiederherstellen.
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