09.08.2016

Entschädigung für sogenannte Caprivi-Separatisten in Namibia?

Entschädigung für sogenannte Caprivi-Separatisten in Namibia? Rodwell Kasika Mukendwa (72) bei seinem Freispruch 2012. Foto: Marc Springer

Entschädigung für sogenannte Caprivi-Separatisten in Namibia? Rodwell Kasika Mukendwa (72) bei seinem Freispruch 2012. Foto: Marc Springer

Das Obergericht Namibias hat sich ein Urteil in der Frage vorbehalten, ob ein zu Unrecht als sogenannter Caprivi-Separatist verdächtigter und 13 Jahre inhaftierter Mann einen Anscheinsbeweis dafür erbracht hat, dass er eine Entschädigung für mutwillige Strafverfolgung verdient hat.

Der Kläger Rodwell Kasika Mukendwa (72) war am 26. August 1999 in Katima Mulilo festgenommen und bis zu seinem Freispruch am 10. August 2012 in Untersuchungshaft gefangen gehalten worden. Er fordert vom Ministerium für innere Sicherheit und Polizei bzw. der Generalstaatsanwaltschaft und der Regierung 36 Millionen N$ als Wiedergutmachung dafür, dass die Anklage gegen ihn derart lange aufrechterhalten und er während dieser Zeit seiner Freiheit beraubt wurde. Nachdem der Anwalt der Beklagten, Nazeer Cassim, am Freitag die vorzeitige Einstellung des von Mukendwa angestrengten Verfahrens beantragt hatte, appellierte dessen Rechtsvertreter Andrew Corbett gestern an Richter Shafimana Ueitele, dieses Gesuch abzulehnen. Zur Begründung gab er an, es gebe diverse Indizien dafür, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wider besseres Wissen die Strafverfolgung gegen seinen Mandanten fortgesetzt hätten, obwohl kein Anfangsverdacht gegen ihn bestanden habe. So wies Corbett darauf hin, die Festnahme von Mukendwa sei durch falsche Verdächtigungen des Polizisten Evans Simasiku ausgelöst worden, der sich auf Informationen von namentlich unbekannten NDF-Soldaten berufen habe, die jene angeblich von verhafteten Caprivi-Rebellen erhalten hätten. Diese Angaben, wonach Mukendwa in seinem Fahrzeug mutmaßliche Aufständische transportiert habe, beruhe nicht nur auf unzulässigem Hörensagen, sondern sei auch von der Polizei anschließend nicht überprüft worden. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und nachträglich durch Aussagen von zwei weiteren Zeugen zu stützen versucht, die sich selbst und gegenseitig widersprochen hätten. So habe der Zeuge Siboli gegenüber der Polizei zunächst angegeben, er habe beobachtet, wie Mukendwa am 2. August 1999 Rebellen in seinem Toyota Hilux transportiert habe, die wenig später verschiedene Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen hätten. Derselbe Zeuge habe während seiner Vernehmung vor Gericht jedoch ausgesagt, er sei zum Zeitpunkt des Angriffs zu Hause gewesen und sich damit als Augenzeuge selbst disqualifiziert. Die beiden anderen Staatszeugen hätten zunächst weder den Namen des von ihnen belasteten Mukendwa noch die Farbe seines angeblich für den Transport von Rebellen eingesetzten Fahrzeugs nennen, oder ihn vor Gericht identifizieren können. Obwohl es folglich keine Beweise für eine Beteiligung seines Mandanten an dem Aufstand gegeben habe und das Verfahren gegen ihn nach Abschluss der Zeugenvernehmung von Siboli am 18. November 2005 hätte eingestellt werden müssen, habe die Staatsanwaltschaft den Prozess gegen Mukendwa bis zu dessen Freispruch am 10. August 2012 fortgesetzt, ohne dass in dieser Zeit ein weiterer Zeuge gegen ihn ausgesagt hätte. Da sich Mukendwa nie zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hätte äußern dürfen und seine beiden Kautionsanträge abgelehnt worden seien, liege zumindest die Vermutung nahe, dass er Opfer einer böswilligen Strafverfolgung geworden sei. Demnach appellierte Corbett an den Richter den Antrag der Beklagten auf vorzeitige Einstellung des von Mukendwa angestrengten Verfahrens abzulehnen.

Marc Springer

Mit freundlicher Genehmigung der Allgemeinen Zeitung in Windhoek (Namibia), veröffentlicht das Namibiana Buchdepot die Pressemeldung: Entschädigung für sogenannte Caprivi-Separatisten in Namibia? .

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