SWAPO und die Menschenrechte, von Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

SWAPO und die Menschenrechte, von Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

SWAPO und die Menschenrechte, von Internationale Gesellschaft für Menschenrechte.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte dokumentierte 1986, sehr zum Unwillen der Evangelischen Kirche und weiter Teile der Politik, die Verbrechen der SWAPO gegen die Menschenrechte.

Ein in seiner Fülle und Vielfalt ungewohntes Echo erfuhr die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte auf ihre im Juni 1985 vorgelegte Dokumentation "Menschenrechte im Konflikt um Südwestafrika/Namibia" hin. Besonderes Aufsehen erregten dabei die Schilderungen der Zustände in SWAPO-Lagern in Angola oder Sambia bzw. die Situation SWAPO-abtrünniger Namibier in Sambia. In bestimmten Fällen - wie dem der heftig bedrängten und jetzt offensichtlich in Sicherheit lebenden Hilda Tjongarero - trugen die Veröffentlichungen der IGFM sehr konkret zur Hilfe für Verfolgte bei. Auch die Lage sogenannter SWAPO-Dissidenten direkt in der sambischen Hauptstadt Lusaka soll sich im Vergleich zu den im Sommer 1985 geschilderten Verhältnissen etwas gebessert haben. Die Ende 1985 erschienene englische Ausgabe der 85er Dokumentation ("Namibia: Human Rights in Conflict") ermöglichte es schließlich vielen Zeugen oder früher Betroffenen, sich einen eigenen Eindruck von dieser Veröffentlichung zu machen.

In der Folge meldeten sich zahlreiche dieser Menschen bei der IGFM; solche Post kam aus immerhin vier Erdteilen nach Frankfurt. Die meisten Absender waren allerdings nicht bereit, ihre Identität in der Öffentlichkeit zu enthüllen - entweder aus Sorge um die eigene Sicherheit oder aus Angst um noch in Angola, Sambia oder anderswo unter SWAPO-Kontrolle lebende Angehörige. Abgesehen von vielen bestätigenden oder ergänzenden Informationen wurde durch diese Berichte sehr deutlich, daß nicht nur in Osteuropa, sondern selbst in einigen westeuropäischen Ländern Namibier in Furcht vor SWAPO-Überwachung und -Allmacht leben. Insbesondere im Frühjahr 1986 erlebte die IGFM eine gleichfalls in ihrer Breite ungewohnte Desinformationskampagne, an der sich bestimmte Journalisten und Zeitungen in mehreren Ländern (BR Deutschland, Großbritannien, Südafrika und Südwestafrika/Namibia) beteiligten.

Einige Beispiele für diese Aktivitäten, die die IGFM schließlich gar der "Nazi-Kollaboration" und geheimdienstlicher Tätigkeit für die USA und Südafrika bezichtigten, sind in der hier vorgelegten Dokumentation genannt. Auch in besonders stark pro-SWAPO-engagierten Teilen evangelischer Kirchen in Deutschland kam es zu stark emotionalisierter Stimmungsmache gegen die IGFM. All dies konnte jedoch nicht mehr von dem wachsenden Interesse an SWAPO-Menschenrechtsverletzungen in internationalen Medien und der Politik ablenken. Abgeordnete des Deutschen Bundestages, des britischen Unterhauses und des Europäischen Parlamentes beschäftigten sich mit zunehmender Intensität mit dieser Problematik.

Im Juli 1986 bestätigte erstmalig auch die Bundesregierung (Antwort von Staatsminister Dr. Stavenhagen auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hedrich, Drucksache 10/5887), daß sie Kenntnis davon habe, daß die SWAPO Personen verhafte und in Lagern festhalte. Zuvor hatte die Bundesregierung trotz angeblicher Nachforschungen der zuständigen deutschen Botschaften entsprechende Berichte nicht bestätigen wollen. Eine Reihe internationaler und anderer Institutionen begründen ihre Untätigkeit in Sachen SWAPO-Menschenrechtsverletzungen mit dem Mangel an genauen Informationen, sind aber selbst offensichtlich entweder nicht willens oder nicht in der Lage, zur Behebung dieses vorgeblichen Informationsmangels etwas zu unternehmen. Mitbetroffene wie der UNHCR haben Untersuchungen angekündigt (so EG-Kommissar Natali am 18. November 1985 in seiner Antwort auf eine Anfrage des britischen Europaabgeordneten Andrew Pearce, veröffentlicht im Amtsblatt der EG C 48/3 vom 3. März 1986), deren Verlauf oder Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit bisher aber nicht bekanntgemacht wurden.

Über die Reaktion der SWAPO selbst wird im folgenden Text eingehend informiert. Mit der im Februar 1986 bekanntgewordenen Existenz und Arbeit des namibischen Parents Committee (PC) hat das Bemühen um Hilfe für von der SWAPO Verfolgte eine neue Dimension erhalten: Direkt Mitbetroffene setzen sich für die Aufklärung der Schicksale verschwundener Angehöriger ein. Das Buch der PC-Mitbegründerin Erica Thiro-Beukes (siehe Literaturverzeichnis) kann jedem speziell Interessierten nur dringend empfohlen werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen entschloß sich die IGFM zu der Herausgabe einer zweiten - hier jetzt vorliegenden - Dokumentation. In der Hauptsache wurde sie durch den Hamburger Journalisten Ansgar Graw zusammengestellt, der 1986 im Auftrag der IGFM SWA/Namibia und Sambia besuchte; u.a. sammelte er Informationen über Verschwundene, sprach mit aus Angola oder Sambia nach SWA/Namibia zurückgekehrten Zeugen und interviewte für die SWAPO Anton Lubowski, für den eng mit der SWAPO verflochtenen Namibischen Kirchenrat (CCN) dessen Generalsekretär Abisai Shejavali.

Die Breite zuvor dargestellter Themen wurde auf SWAPO und die Menschenrechte verkürzt; im Unterschied zu zahlreichen Initiativen, Komitees und Organisationen, die sich um Opfer von Menschenrechtsverletzungen der in Namibia operierenden Sicherheitskräfte bemühen und darüber massiv informieren, fanden die Opfer von SWAPO-Menschen-rechtsverletzungen bisher kaum Hilfe oder öffentliches Echo. Diese Diskrepanz hoffen wir mit der Vorlage dieser Dokumentation abmildern zu können. Zugleich hoffen wir, daß noch abseitsstehende, nur beobachtende Institutionen sich endlich ermutigt fühlen,sich selbst dieser speziellen Thematik anzunehmen. Sie und in der Außenpolitik Verantwortliche sollten verstärkt auf die SWAPO und die Regierungen in Luanda und Lusaka einwirken, um zu einem Abbau der hier belegten Mißstände und    schweren Menschenrechtsverletzungen beizutragen.

Vereinzelt wurden auch seit dem Frühsommer 1985 wieder Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in Namibia an uns herangetragen, die südafrikanischen Streitkräften oder namibischen Sicherheitskräften anzulasten seien. Diese Kategorie von Menschenrechtsverletzungen haben wir in der vorliegenden Dokumentation nicht mit der gebotenen Gründlichkeit berücksichtigen können. Bei der Reise von Ansgar Graw war uns eine Prüfung der durch andere Stellen erhobenen Vorwürfe gegen südafrikanische und namibische Sicherheitskräfte nicht möglich. Dies muß späteren Bemühungen vorbehalten bleiben; dieses Mal war Ziel der Untersuchungen die der SWAPO anzulastenden Menschenrechtsverletzungen. In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf unsere Veröffentlichung aus dem Jahre 1985.

Wenn sich die SWAPO und die Regierungen Angolas und Sambias zu der von der IGFM vorgeschlagenen Besuchsreise in die SWAPO-Lager bereitfinden, besteht konkret Hoffnung, durch internationalen Druck den von der SWAPO bedrängten Namibiern nachhaltig helfen zu können. Diese Reise kann allerdings nur zu den von der IGFM klar genannten Bedingungen stattfinden. Erlebnisse wie die des Zeugen Matengu (vgl. S. 13), der eine "Präparierung" seines Lagers für eine Gruppe ausländischer Besucher erlebte, wollen wir den heutigen Insassen sambischer und angolanischer SWAPO-Lager ersparen.

Dr. med. Reinhard Gnauck
Vorsitzender Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

Dies ist das Vorwort zu der Dokumentation: SWAPO und die Menschenrechte. Augenzeugenberichte und Dokumente aus Angola, Sambia und SWA/ Namibia, von Internationale Gesellschaft für Menschenrechte.

Buchtitel: SWAPO und die Menschenrechte
Untertitel: Augenzeugenberichte und Dokumente aus Angola, Sambia und SWA/ Namibia
Herausgeber: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Deutsche Sektion e.V.
Frankfurt am Main, 1986
ISBN 3-89248-007-9
Illustierte Broschur, 21x30 cm, 84 Seiten

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte im Namibiana-Buchangebot

SWAPO und die Menschenrechte

SWAPO und die Menschenrechte

SWAPO und die Menschenrechte dokumentiert die bekannt gewordenen Verbrechen der SWAPO während der 80er Jahre: Bedrohung, Verschleppung, Folter und Mord.