Eingeborenen-Paßmarken in Deutsch-Südwestafrika, von Peter Haller

Eingeborenen-Paßmarken in Deutsch-Südwestafrika, ein Beitrag von Peter Haller.

Eingeborenen-Paßmarken in Deutsch-Südwestafrika, ein Beitrag von Peter Haller.

Dieser kleine Beitrag war ein erster Versuch des Swakopmunder Peter Haller, die Gliederung und Verwendung der Eingeborenen-Paßmarken in Deutsch-Südwestafrika zu beschreiben.

Peter Hallers Beitrag erschien 1987 in der Nr. 11 der Reihe Namibiana der S.W.A. Wissenschaftlichen Gesellschaft. Erst 1991 sollte das Buch Die Eingeborenen-Passmarken von Deutsch-Südwestafrika von Gordon McGregor erscheinen, das bis zur zweiten Auflage im Jahr 2013 das maßgebliche Standardwerk sein sollte. Peter Haller, der seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von antiquarischen Büchern und Fundstücken aus der deutschen Kolonialzeit in seinem bekannten Swakopmunder Laden Peter's Antiques verdiente, pflegte eine Leidenschaft für Münzen und Paßmarken.

Über Paßmarken wurde bisher fast nichts veröffentlicht. Die Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs über die Paßpflicht der Eingeborenen findet sich im „Kolonialblatt" vom 18. August 1907, später ergänzt durch einen Zusatz vom 20. Juli 1911. Man kann die Paßmarke wie folgt beschreiben: Es handelt sich um eine ovale Messingplatte von 2 mm Dicke. Sie ist 50 mm lang und 35 mm breit. Am oberen Rande befindet sich ein Loch zum Zwecke der Befestigung. Darunter ist die Kaiserkrone sowie der Name des Distrikts oder Bezirks eingeprägt. Weiter unterhalb folgt das Wort „Paß" und eine eingestanzte laufende Nummer. Wahrscheinlich wurden die Paßmarken in Deutschland hergestellt, obwohl der Name des Herstellers fehlt. Die Paßnummer mußte mit der Nummer des Trägers im Eingeborenenregister übereinstimmen. Nach der obenerwähnten Verordnung mußte die Paßmarke stets sichtbar getragen werden. Auf Verlangen war sie jeder weißen Person und den Polizeiorganen vorzuzeigen. Bei der Lohnzahlung mußte der Eingeborene ebenfalls seine Paßmarke vorweisen. Nach der Verordnung von 1907 waren alle Eingeborenen paßpflichtig, nicht aber die farbige Bevölkerung. Wollte ein Eingeborener den Bezirk verlassen, in dem sein Paß ausgestellt worden war, so hatte er ihn abzugeben. Ihm wurde ein Reisepaß ausgestellt, womit er sich im neuen Bezirk anzumelden hatte. Dort bekam er wiederum eine Paßmarke mit einer neuen Nummer. Verlorene oder unkenntlich gewordene Paßmarken waren sofort zu ersetzen. Im Todesfalle mußte die Paßmarke von den Hinterbliebenen zurückgegeben werden. Es war verboten, einen Eingeborenen einzustellen, der nicht im Besitz einer gültigen Paßmarke war. Für Übertretungen schreibt die Verordnung Geldstrafen bis zu 600 Mark vor. Paßmarken wurden in den folgenden Bezirken ausgestellt: Windhuk, Keetmanshoop, Swakopmund, Lüderitzbucht und Omaruru. Dazu kamen die Distrikte Rehoboth, Okahandja, Gibeon, Gobabis, Karibib, Grootfontein, Outjo, Maitahöhe, Warmbad, Bethanien und Otjiwarongo. Wahrscheinlich wurden sie auch in allen übrigen Distrikten ausgestellt. Das kann jedoch nicht belegt werden, da Originalstücke fehlen. Bei den Paßmarken gibt es einige interessante Variationen. Es finden sich z.B. entwertete Nummern auf der Vorderseite mit neu eingestanzten Nummern auf der Rückseite. In einem belegten Falle wurde auch die Nummer auf der Rückseite wiederum entwertet. Die Nummern überschreiten in keinem Falle 10 000, mit Ausnahme einer einzigen Nummer „R19 948", die auf einer Rückseite eingestanzt ist. Die Bedeutung des „R" ist mir unbekannt. Swakopmund hat auch seine eigene Variation. Neben den Pässen mit der Bezeichnung „Swakopmund" finden sich auch einige mit der Inschrift „BZ SWKPD". Aus dem Bezirk Windhuk wurde eine Paßmarke gefunden, die in der Mitte durchgeschnitten war. Der obere Teil ist vorn mit „GOVT." überstempelt und trägt hinten die eingestanzte Nummer. Die Nummernstanzen, die im Lande verwendet wurden, variieren ebenfalls. Es gab nicht nur die allgemeinen Paßmarken, sondern auch solche, die das Kaiserliche Hafenbauamt ausgegeben hatte. Dabei handelte es sich um eine kleinere, achteckige Messingplatte mit der Inschrift „Kaiserl. Hafenbauamt". Die Platte hatte am oberen Rand ebenfalls ein Loch. Die eingestanzte Nummer befand sich aber an der Rückseite. !n Kolmanskuppe kamen Messingplatten zur Verwendung, die quadratisch waren. Sie hatten eine Größe von 3x3 cm und waren ebenfalls mit Lochung und Numerierung versehen. Sicherlich hatten auch noch andere Institutionen Paßmarken eingeführt. Daß läßt sich heute natürlich nur mit Originalstücken belegen, die eventuell noch auftauchen könnten. Vielleicht könnte man auf diesem Gebiet noch interessante Entdeckungen machen. Sollten Sie Paßmarken besitzen, die nicht mit den obengenannten Stücken übereinstimmen, wäre ich Ihnen über eine entsprechende Mitteilung sehr dankbar. Die alten Müllhalden aus der deutschen Zeit sind übrigens eine gute Fundgrube für Paßmarken.


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