Kolonialismus, Eugenik und bürgerliche Gesellschaft in Deutschland 1850-1918

Kolonialpolitik als Exerzierfeld für die Etablierung einer bürgerlich geprägten „rassischen Ordnung“
Grosse, Pascal
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Titel: Kolonialismus, Eugenik und bürgerliche Gesellschaft in Deutschland 1850-1918
Autor: Pascal Grosse
Reihe: Campus Forschung, Band 815
Campus Verlag
Frankfurt a. M., 2000
Broschur, 15x21 cm, 266 Seiten


Über: Kolonialismus, Eugenik und bürgerliche Gesellschaft in Deutschland 1850-1918

Der deutsche Kolonialismus war eng mit der Entwicklung der Eugenik am Ende des 19. Jahrhunderts verflochten. Ob bei der „Eingeborenenfrage“ oder dem Problem der „Rassenmischung“, die Kolonialpolitik diente als Exerzierfeld für die Etablierung einer bürgerlich geprägten „rassischen Ordnung“. Diese trug, wie Pascal Grosse, zeigt, aber bereits den Keim zur Überwindung bürgerlicher Gesellschaftsentwürfe in sich, die in der NS-Rassenpolitik ihre Fortsetzung fand.


Aus der Einleitung zu: Kolonialismus, Eugenik und bürgerliche Gesellschaft in Deutschland 1850-1918

Der deutsche Kolonialismus schuf erstmals die Voraussetzungen für die Konstituierung einer „rassischen Ordnung“ in der neueren deutschen Geschichte. „Rassische Ordnung“ bedeutet, daß anthropologische Kriterien alle sozialen, juristischen und ökonomischen Aspekte des öffentlichen und privaten Lebens strukturieren. In diesem Sinne fungierte eine „rassische Ordnung“ als gesellschaftspolitische Basis des deutschen „kolonialen Rassenstaates“.

Sie ersetzte das Konzept der Staatsbürgergesellschaft durch eine soziale Organisation, die sich nach ethnisch definierten Kollektiven - d.h. die biologische und kulturelle Differenzierung zwischen „weißen“ Kolonisten und „farbigen“ kolonialen Untertanen -, nicht aber über individuelle Freiheitsrechte und Leistung orientiert.

Trotz des ständischen Charakters einer »rassischen Ordnung« ist der deutsche koloniale Rassenstaat als eine spezifische Entwicklungsoption des bürgerlichen Gesellschaftsentwurfs und durchaus nicht als ein Anachronismus im Modernsierungsprozeß im ausgehenden 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufzufassen. Auch wenn die deutsche Kolonialpolitik in den Jahren 1885 bis 1919 nie in letzter Konsequenz ihre selbstgesetzten rassenpolitischen Vorgaben umsetzte, stellten die deutschen und gesamteuropäischen kolonialen Erfahrungen des imperialistischen Zeitalters dennoch das Reißbrett dar, auf dem der deutsche bürgerliche Nationalstaat eine neue Herrschaftsform entwarf, die auf einem „modernen“ biologistischen Gesellschaftsverständnis beruhte und eine eigene Synthese von Expansions- und Rassenpolitik herstellte.

Der Globalisierungsschub der Weltökonomie nach 1880 führte am Ende des 19. Jahrhunderts zu einer Neubestimmung der internationalen kolonialen Arbeits- und Sozialbeziehungen und leistete der Genese einer neuartigen, eugenisch geprägten, kolonialen Rassenpolitik Vorschub. Die Grundlagen dieser Innovation beruhten auf der Politik der biologischen Differenz und der „getrennten Entwicklung der Rassen“. Damit gaben die Europäer die aus der Kolonialpolitik des 18. und frühen 19. Jahrhunderts herrührende Doktrin der „Zivilisierung“ außereuropäischer Völker durch Assimilation auf. Die hierzu konträre Politik der Dissimilation war in erster Linie eine Reaktion der europäischen Kolonialmächte auf die zunehmende Verflechtung der sozialen, ökonomischen und juristischen Sphären zwischen Metropolen und kolonialer Peripherie bzw. zwischen Kolonisten und Kolonisierten. Die herausragenden Felder, in denen sich diese Verflechtung als äußerst problemträchtig erwies, berührten die Grundlagen des bürgerlichen Nationalstaates: die Arbeitsbeziehungen, die Familie und die militärische Ordnung, mit anderen Worten, die reproduktive Basis des bürgerlichen Staates.

Die Eugeniker griffen diese Problembereiche auf und entwarfen ein Organisationskonzept, das „die Rasse“ in das Zentrum der gesellschaftlichen Reproduktion rückte. Daher hatte der Rassenbegriff für die eugenische Kolonialpolitik eine doppelte Bedeutung: die „Rasse“ war im taxonomischen Sinne Voraussetzung der kolonialen „rassischen Ordnung“ und zugleich Grundlage für die biologische Reproduktion der gesellschaftlichen Verhältnisse im globalen Rahmen.

Das zentrale Thema dieses Buches ist folglich, in welches Verhältnis sich in den Jahrzehnten vor dem l. Weltkrieg die Ordnungsvorstellungen des bürgerlichen deutschen Nationalstaates mit der Entwicklung einer auf rassischen Kriterien beruhenden gesellschaftlichen Ordnung setzte. Während die Geschichtsschreibung des neueren deutschen (und europäischen) Kolonialismus ebensosehr wie die Historiographie des Biologismus eine Konkordanz von nationalstaatlichen und rassenpolitischen Prinzipien voraussetzen, möchte ich demgegenüber argumentieren, daß die Konzepte von „Nation“ und „Rasse“ nicht zur Deckung kamen. Der Grund für diese Dissoziation ist im wesentlichen in der Tatsache zu suchen, daß unterschiedliche Kriterien des Ein- und Ausschlusses (ethnische, formaljuristische, kulturelle) für die Zugehörigkeit zur Nation bzw. zu einer Rasse maßgeblich waren, die weder das deutsche koloniale Staatswesen noch das der anderen Kolonialmächte zur Deckung brachten.

Zugespitzt formuliert: für alle europäischen Kolonialmächte nicht nur für das Deutsche Reich, stand mit Beginn des 20. Jahrhunderts die Entscheidung zur Debatte, ob sie klassischen nationalstaatlichen Ordnungsvorstellungen den Vorrang vor kolonialpolitisch motivierten rassenpolitischen Zielsetzungen geben würden. Diese Konstellation begründete das besondere Spannungsfeld, in dem sich die europäische koloniale Rassenpolitik seit den 1880er Jahren bewegte.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: nicht alle Aspekte der kolonialen Rassenpolitik waren eugenisch geprägt. Daher wird dieses Buch auch nicht die vielschichtige Organisation des deutschen kolonialen Rassenstaates behandeln. Die Darstellung fokussiert vielmehr einen zentralen Aspekt: die biologische Reproduktion der kolonialen rassischen Ordnung. Hierauf lag der besondere Akzent der eugenisch ausgerichteten kolonialen Rassenpolitik Die Eugenik verfolgte das Ziel, eine rassische Ordnung zu etablieren und deren Reproduktion unter dem Gesichtspunkt der biologischen Leistungsmaximierung steuernd zu organisieren. Dies war der Kern des eugenischen gesellschaftspolitischen Konzepts.

Das vorrangige Ziel der Eugeniker bestand darin, die Gesellschaftsorganisation über eine selektive Bevölkerungspolitik zu steuern, um sowohl Einfluß auf die Bevölkerungszahl wie auch auf die biologische „Qualität“ der Bevölkerung zu nehmen. Ihre übergeordnete Vision, die gesamtgesellschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern, orientierte sich an den Maßgaben ökonomischer und intellektueller Produktivität und folgte somit dem bürgerlichen Kulturbegriff des 19. Jahrhunderts, in dem sich wirtschaftlicher Erfolg und geistige Arbeit verbanden.

Die Eugenik ist daher als Fortentwicklung des bürgerlichen Gesellschaftsentwurfs in den industrialisierten euroamerikanischen Gesellschaften zu verstehen, deren Hauptaugenmerk aber nicht auf der Analyse des sozialen Wandels, sondern auf der (biologischen) Reproduktion der bestehenden bürgerlichen Ordnung lag. Daher lag der Eugenik ein reduktionistisches Verständnis soziologischer Kategorien und gesellschaftlicher Konfigurationen zugrunde, das individuelle Leistung und somit soziale Ungleichheit auf biologische Kollektiveigenschaften z.B. von Rassen oder der Geschlechter zurückführte.

Mit diesen Prämissen variierten die Eugeniker den Kern der (reinen) meritokratischen Lehre des bürgerlichen Liberalismus, derzufolge Leistungsfähigkeit Ergebnis der individuellen Befähigung und Leistungsbereitschaft, nicht jedoch rassisch qua biologischer Kollektiveigenschaft determiniert sei. Aber sowohl die liberale Meritokratie wie auch ihre biologisch-deterministische Variation durch die Eugenik zielten darauf ab, feudalständische Elemente der deutschen Gesellschaftsordnung und die soziale Privilegierung des Adels zu brechen und an dessen Stelle eine bürgerliche Ordnung zu etablieren, die allein auf (biologischer) Leistung und deren Maximierung beruhte.

Indem die Eugeniker einen steuernden Einfluß auf die humane biologische Reproduktion anstrebten, revidierten sie das „sexuelle System“ der bürgerlichen Gesellschaft, das sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts herausgebildet hatte, in einigen entscheidenden Aspekten. Der Kern des traditionellen bürgerlichen sexuellen Systems beruhte auf der Dichotomie zwischen einer privaten, männlichen und einer öffentlichen, weiblichen sexuellen Sphäre.

Diese Konfiguration stellte gleichsam die Umkehrung der politischen Verhältnisse dar, die die männliche Sphäre mit der bürgerlichen Öffentlichkeit gleichsetzte und Frauen den Zugang zu dieser verwehrte, was diese von der staatsbürgerlichen Teilhabe ausschloß. Dieses Modell war durch das Familienrecht juristisch kodifiziert und definierte die bürgerliche Familie als Bindeglied zwischen männlicher (sexueller) Autonomie und der Staatsbürgernation. Die Eugeniker revidierten das hergebrachte bürgerliche sexuelle System in einigen wesentlichen Aspekten - und damit die staats-bürgerliche Ordnung - indem sie männliche Sexualität einer rassenpolitischen Disziplin unterordneten und damit die tradierte männliche sexuelle Autonomie in Frage stellten. [...]