Deutsches Kolonialrecht in Ostafrika 1885-1891

Entwicklung des Kolonialverfassungsrechts in den deutschen Erwerbungen in Ostafrika.
Richter, Klaus
43016
978-3-631-37578-5
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Autor: Klaus Richter
Reihe: Rechtshistorische Reihe – Band 237
Verlag: Peter Lang
Frankfurt am Main, 2001
Broschur, 15x21 cm, 122 Seiten


Vorstellung des Verlages:

Die Ziele der europäischen Kolonialmächte waren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die ganze Welt verstreut. Keines aber lag so nahe wie der Schwarze Kontinent. Auch das Deutsche Reich begann sich in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts für Erwerbungen in Afrika zu interessieren, doch dachte man in Berlin zunächst an einen Gebietserwerb durch Handelsgesellschaften unter dem Schutz des Reiches. Den Anfang machten Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Adolf Lüderitz 1884 in Südwestafrika.

Ihm folgte 1884 und 1885 Carl Peters, Mitbegründer der Gesellschaft für deutsche Kolonisation (GfdK). Zunächst unterstand das Schutzgebiet Ostafrika der Verwaltung der GfdK und ihrer Nachfolgerin, der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. Nach Niederschlagung des Araberaufstands ging die Verwaltung des Schutzgebietes 1891 auf das Reich über. Es ist die Geschichte der Erwerbungen in Ostafrika mit ihren Konsequenzen, die anhand von zeitgenössischen Quellen nachgezeichnet werden soll. Neben historischen Ereignissen stehen rechtliche Aspekte der Kolonialisierung Ostafrikas im Vordergrund. Ziel ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung und wesentliche verfassungsrechtliche Fragen aus der Zeit zwischen 1885 und 1891 zu liefern.


Aus der Einleitung des Autors:

Die deutsche Kolonialgeschichte und das Kolonialrecht sind bereits ausgiebig erforscht worden, doch haben sich darum bislang überwiegend Allgemeinhistoriker, jedoch nur wenige Rechtshistoriker gekümmert. Dabei tut die rechtshistorische Erforschung dieses Rechtsgebietes Not, denn es handelt sich um eine wichtige Epoche der jüngeren deutschen Geschichte, die sogar heute noch, über achtzig Jahre nach dem Ende des l. Weltkrieges und dem damit verbundenen Untergang des deutschen Kolonialreiches, Auswirkungen auf die Beziehungen zu den Staaten hat, die einmal zu Deutschlands Kolonien gehörten. Darüber hinaus bietet das deutsche Kolonialrecht die Gelegenheit, Auswirkungen tatsächlicher Vorgänge auf die Entwicklung des Rechts und die Gesetzgebung zu untersuchen.

Es soll das Ziel dieser Arbeit sein, die Entwicklung des Kolonialverfassungsrechts im Hinblick auf ein bestimmtes Gebiet deutscher Kolonialpolitik zu konzentrieren, nämlich die Erwerbungen in Ostafrika, dem heutigen Tansania. Die Arbeit gliedert sich in vier Teile.

Der erste Teil berichtet über die historischen Ereignisse in den Jahren 1885 bis 1890, von den ersten Erwerbungen durch die „Gesellschaft für deutsche Kolonisation" bis zur Niederschlagung des ersten größeren Aufstands in Ostafrika durch Reichskommissar von Wissmann. Dabei werden auch historische Dokumente vorgestellt, die einen tieferen Einblick in die damaligen Verhältnisse und Ansichten ermöglichen sollen.

Der zweite Teil geht einzelnen juristischen Problemen nach, die mit dem Erwerb der Schutzgebiete entstanden sind. Dabei beschränkt sich die Untersuchung bewußt auf Völker- und staatsrechtliche Aspekte der Kolonialrechtsentwicklung und nimmt keinen Bezug auf die Entwicklung der Gerichtsbarkeit, des kolonialen Strafrechts oder andere rechtliche Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich auf der einen und Kolonisten und Eingeborenen auf der anderen Seite. Außerdem wird ein Blick auf die Entstehungsgeschichte des Schutzgebietsgesetzes, einer der wichtigsten Rechtsquellen des Kolonialrechts geworfen. Dieses Gesetz, das in seiner Vorlage vom Januar 1886 nur aus einem einzigen Paragraphen bestand, sollte dem Kaiser ermöglichen, im Wege der Verordnung Einfluß auf die Entwicklung der Rechtspflege in den gerade erst am Anfang ihrer Entwicklung stehenden Schutzgebieten zu nehmen.

Infolge der Reichstagsdebatte vom 20. Januar 1886 und der darauf folgenden Beratung des Gesetzentwurfes in der 14. Kommission entstand das Schutzgebietsgesetz in seiner Fassung vom 17. April 1886, das in den folgenden Jahren nicht nur ständigen Veränderungen unterworfen war, sondern auch für rege Diskussionen in der Rechtswissenschaft sorgte.

Der dritte Teil der Arbeit bietet eine kurze Zusammenfassung, und den Abschluß bildet ein Anhang mit Auszügen aus den wichtigsten Gesetzen, Verträgen und Dokumente, die für die Inbesitznahme von Gebieten in Ostafrika maßgeblich waren. Ziel der Arbeit ist es nicht, das Kolonialverfassungsrecht in all seinen Aspekten detailliert darzustellen. Vielmehr soll die Monographie in Form eines Zwischenberichtes einen ersten Überblick über die historische Entwicklung in den Jahren 1884 bis 1891 sowie auf die wesentlichen verfassungsrechtlichen Probleme verschaffen, so wie sie von namhaften Staatsrechtlern wie Georg Meyer oder Conrad Bomhak zwischen 1884 und 1890 diskutiert wurden. [...]